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   OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 113/99   

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https://dejure.org/2002,14134
OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 113/99 (https://dejure.org/2002,14134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2002 - 7 U 113/99 (https://dejure.org/2002,14134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 7 U 113/99 (https://dejure.org/2002,14134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Sperrwirkung des § 12 Abs. 3 VVG erfasst nicht neuen Antrag nach Verschlechterung des Gesundheitszustands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 12 Abs. 3
    Rechtsfolgen des Verstreichens der Klagefrist; Umfang der Sperrwirkung

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 3 O 2/99
  • OLG Frankfurt, 04.12.2002 - 7 U 113/99

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1430
  • r+s 2005, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 4 U 159/04

    Einstellung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung;

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des dem Kläger obliegenden Beweises für die fehlende Vergleichbarkeit der von ihm tatsächlich ausgeübten Tätigkeit mit seinem ursprünglichen Beruf (dazu BGH, VersR 1995, 1134; OLG Koblenz, VersR 2003, 1430).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit

    Welche Rechtsfolgen die Versäumung der Klagefrist hat, ist jedoch - insbesondere im Falle einer nachträglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes - zweifelhaft (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 1249; Senatsurteil vom 4.12.2002, Az.: 7 U 113/99).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06

    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im

    Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach

    Das Schreiben vom 25.11.1993 bezieht sich auf einen anderen Versicherungsfall als denjenigen, der zur Verurteilung der Beklagten durch den Senat führte und ist daher nicht geeignet, den Kläger mit seinen Ansprüchen auszuschließen (OLG Frankfurt VersR 2003, 1430; OLG Hamm VersR 1992, 1249, 1250; Römer/Langheid a.a.O., § 12 Rn. 91).
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